Liebe
Leserin, lieber Leser,
im
Zentrum der Frage der Bildung steht der MENSCH.
An ihm orientiert sich diese Frage: an seinem Wesen, seiner Freiheit,
seiner Selbstbestimmtheit, seiner Würde. Dies ist eine hier
vorausgesetzte Annahme, die nicht verhandelbar ist. Eigentlich wäre
es somit ganz einfach, wenn es nicht unendlich kompliziert wäre ...
Derzeit
und schon seit (zu) langer Zeit steht im Fokus der Bildungsfrage
hingegen die SCHULE. Die noch
etwas besseren Überlegungen gehen dahin, wie die Schule zu verändern
ist, dass sie zum Menschen passt. Die weniger guten bis regelrecht
dramatischen Überlegungen zielen darauf ab, wie der Mensch zu
verändern ist, so dass er in die Schule passt. Bei keinen dieser
Überlegungen steht der Mensch wirklich im Mittelpunkt. Kaum jemand
wagt es, vertrauensvoll vom Menschen als kompetentes und potentes
Wesen aus zu gehen und zu denken. Wo würden wir da hinkommen?
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Dieser
BLOG
ist
vor etwa zwei Jahren entstanden als Folge eines anderen Blogs,
aus dem damals ein Buch hervorging, in welchem heiß diskutiert wurde
darum, was denn "BILDUNGSFREIHEIT" sein mag (es trägt den
Titel Versuche zur Verteidigung der Freiheit - Nachdenkliches zur "Bildungsrepublik").
Der
erste und lange Zeit einzige hier veröffentlichte Beitrag ist ein
Briefwechsel mit einem Familienrichter,
der mit folgendem Anliegen konfrontiert wurde:
Unter den jungen Menschen, die als schulpflichtig kategorisiert werden, gibt es immer wieder welche, die nicht auf die in der Schule vorgegebene Weise lernen wollen, sondern sich individuell selbstbestimmt bilden möchten – und sich deswegen dem Schulbesuch verweigern. Andere haben in der Schule Gewalt durch Mitschüler oder Lehrer erfahren oder miterlebt oder sonstige sehr unangenehme Erfahrungen gemacht und sind deswegen nicht bereit, weiter zur Schule zu gehen.Dass sich diese jungen Menschen für eine Art der Bildung (außerhalb von Schule) entscheiden, ist unserer Auffassung nach völlig verständlich und gerechtfertigt. Von Seiten des Staates wird dies jedoch nicht akzeptiert. Von den Behörden wird in der Regel kompromisslos versucht, einen Schulbesuch zu erzwingen, unabhängig davon, ob dies im konkreten Fall dem Wohl der Betroffenen dient oder ob dadurch die Rechte der Betroffenen verletzt werden. ...... wie sich ein betroffener junger Mensch dagegen wehren kann, dass seine eigenen Entscheidungen und Erfahrungen ignoriert werden und „über seinen Kopf hinweg“ entschieden wird. Wie kann er deutlich machen, dass seine Entscheidung wohl überlegt und begründet ist und er selbst weder gestört noch krank ist? Wie kann er sich gegen eine zwangsweise Therapie und „Fremdunterbringung“ wehren?Über eine Antwort würden wir uns sehr freuen.
Diese
Fragen wurden beantwortet mit:
Ihr Anliegen missbillige ich in höchstem Maße. Als Familienrichter habe ich ohne jedes Zögern Schulverweigerern das Sorgerecht teilweise entzogen, um einen geregelten Schulbesuch sicherzustellen. ... Ich bitte Sie, mich nicht mehr zu kontaktieren.
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Der
zweite hier veröffentlichte Beitrag ist der sehr lesenswerte und
leider viel zu wenig bekannte KINDER-DOPPELBESCHLUSS
(ein 30 Jahre zuvor entstandenes und hier erstmals digital
veröffentlichtes Werk der damaligen Kinderrechtsbewegung). Eine der
drei darin erhobenen Forderungen – die Abschaffung des elterlichen
Züchtigungsrechts – ist immerhin 16 Jahre später (im Jahr 2000)
erfüllt worden. Bleiben bis heute noch die Anliegen offen, welche
die Schule und die Jugendgefängnisse betreffen ...
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Nun
gibt es eine NEUE BEITRAGSREIHE für diesen Blog, nachdem drei Menschen so frei
waren, einen am 31. Januar 2016 in der Welt
am Sonntag erschienenen
Artikel mit dem Titel "ANGST MACHT SCHULE" durch LESERBRIEFE
zu kommentieren – die von der Welt
am Sonntag
leider nicht veröffentlicht wurden und daher nun hier eine Leserschaft
finden mögen - eine vielleicht aufmerksame, nachdenkliche, kritische
Leserschaft.
Wir
wünschen eine anregende und aufregende Lektüre!